Information über die Gemeinderatssitzung vom 22. April 2015
Der Voranschlag der Gemeinde Kittsee wurde im Hinblick auf die Neuverschuldung von der Landesregierung mit einer Aufforderung zur Überarbeitung zur Kenntnis genommen. Ein Einsparungsvorschlag der Bürgermeisterin wurde nicht vorgelegt.
Der Kaufinteressent für das gemeindeeigene Seeparkgrundstück klagt die Gemeinde auf Vertragserfüllung oder Schadenersatz in Höhe von EUR 105.000. LIKI hat immer für den rechtzeitigen Rücktritt der Gemeinde von diesem Vertrag plädiert und sieht die Klage als Resultat der zögerlichen Haltung der SPÖ und ÖVP.
Ein Grundsatzbeschluss zur Einrichtung einer Hundefreilaufzone wird gefasst, allerdings wird das von der Bürgermeisterin vorgeschlagene gemeindeeigene Grundstück mit Bauwidmung als unzweckmäßig erachtet. Die ÖVP schlägt einen Tausch dieses Baulandes an der Eisenstädterstraße mit dem ehemaligen LIM-Industriegrundstück vor, das mittlerweile von der Siedlungsgenossenschaft EBSG für die Errichtung von Wohnbauten erworben wurde und auch die Umwidmung beantragt wurde. Das LIM Grundstück sollte für einen Bauhof und ein Altstoffsammelzentrum sowie Freizeiteinrichtungen verwendet werden. LIKI ist jedenfalls gegen eine Umwidmung und schlägt Gespräche mit der EBSG zwecks Bau eines Altstoffsammelzentrums und eines einer Großgemeinde würdigen Bauhofes auf Leasingbasis vor. Das gemeindeeigene Grundstück an der Eisenstädterstraße sollte parzelliert und für Einfamilienhausbau der ortsansässigen Bevölkerung zu leistbaren Konditionen gewidmet werden.
Im Bericht des Prüfungsausschusses wurde abermals bemängelt, dass nur ein äußerst zweifelhaftes Abnahmeprotokoll zur Neuerrichtung der Ortsbeleuchtung durch eine Tochterfirma der Energie Burgenland existiert, das auf den Fertigstellungstermin Oktober 2012 rückdatiert sein dürfte. Während der auch von der Firma PEW zugestandenen 2-jährigen Gewährleistungsfrist bis Oktober 2014 wurden seitens der Gemeinde mehrere Reparaturrechnungen bezahlt, die Angelegenheit der Herstellungsfirma gewesen wären. Beanstandet wird auch, dass mangels nachweislicher Bestellscheine nicht nachvollziehbar ist, von wem und mit welcher Befugnis von Gemeindeseite Aufträge und Ankäufe getätigt werden.